Innenministerkonferenz und Deutscher Presserat einigen sich auf Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises mit Signum des IMK-Vorsitzenden ab 2018
Die Innenministerkonferenz hat die Unterzeichnung einer Vereinbarung zur Wiedereinführung des bundeseinheitlichen Presseausweises mit Signum des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz beschlossen. Seit 2008 hatte es den nicht mehr gegeben. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung wird eine neue Praxis des bundeseinheitlichen Presseausweises unter dem Dach des Deutschen Presserates eingeführt. Der Ausweis soll dazu dienen, den Nachweis zu erleichtern, anerkannte Vertreterin bzw. anerkannter Vertreter der Presse zu sein.
„Wir freuen uns sehr, dass es nach vielen Jahren des Stillstands gelungen ist, sich mit dem Deutschen Presserat auf ein transparentes Verfahren nach objektiven Kriterien zu einigen. Wir müssen die Arbeit der hauptberuflichen Journalisten schützen, dazu gehört natürlich ein bundeseinheitlicher und damit für die Presse genauso wie für die Behörden verlässlicher Presseausweis“, so der für dieses Projekt federführende Minister für Inneres und Sport aus Niedersachsen, Boris Pistorius. Der aktuelle IMK-Vorsitzende, Saarlands Innenminister Klaus Bouillon sagt: „Durch die neue Praxis können künftig alle Pressevereinigungen, die die in der Vereinbarung enthaltenden Voraussetzungen erfüllen, als ausgabeberechtigt anerkannt werden.“
Ein wesentlicher Kern der Vereinbarung ist die Einführung einer „Ständigen Kommission“. Sie wird unter anderem darüber entscheiden, welche Antrag stellenden Presseverbände die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Ausgabeberechtigung der bundeseinheitlichen Presseausweise erfüllen und ist paritätisch mit je zwei vom Deutschen Presserat und von der Innenministerkonferenz (IMK) entsandten Mitgliedern besetzt. „Auch durch die Einbindung der IMK wird dafür Sorge getragen, dass es bei dem neuen Ausgabeverfahren der bundeseinheitlichen Presseausweise gerecht zugeht“, betonen Pistorius und Bouillon.
Der Deutsche Presserat, die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse, begrüßt die Vereinbarung mit der Innenministerkonferenz: „Wir fördern damit die professionelle journalistische Arbeit ganz praktisch und verwirklichen damit eines unserer wesentlichen Ziele“, sagt Cornelia Haß, Vorsitzende des Trägervereins des Deutschen Presserats. „Das Verfahren, auf das wir uns mit der IMK verständigt haben, legt transparente Kriterien fest, nach denen Journalistinnen und Journalisten einen Presseausweis beantragen und Medienverbände einen solchen in Zukunft ausstellen können. Das schafft Sicherheit für alle Beteiligten und trägt damit auch zu höherer Akzeptanz journalistischer Arbeit bei“, betont Haß.
Ansprechpartner für die Presse: Lutz Tillmanns, Tel. 030-367007-0, info@presserat.de
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Wiedereinführung bundeseinheitlicher Presseausweis
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