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Netanjahu-Karikatur in der Süddeutschen Zeitung von der Meinungsfreiheit gedeckt

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Der Deutsche Presserat sieht in der Netanjahu-Karikatur von Dieter Hanitzsch in der Süddeutschen Zeitung keinen Verstoß gegen den Pressekodex. Die Grenze zur Diskriminierung von Juden nach Ziffer 12 Pressekodex ist nicht überschritten, entschied das Gremium der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse mehrheitlich. Die Gesichtszüge des israelischen Premierministers sind zwar überzeichnet, im Rahmen der Meinungsfreiheit ist dies aber zulässig. Die Karikatur wurde im zuständigen Ausschuss gründlich erörtert. Einige Mitglieder kritisierten eine stereotype Bildsprache und hielten die Beschwerden für begründet. Zu sehen ist der israelische Regierungschef Netanjahu im Gewand der Eurovision Song Contest-Gewinnerin Netta. Er hält eine Rakete in der Hand, die mit einem Davidstern markiert ist. Im Hintergrund sieht man einen weiteren Davidstern. Die Rolle des Davidsterns als religiöses und auch staatliches Symbol wurde im Ausschuss unterschiedlich bewertet. Acht Leserinnen und Leser hatten sich beim Presserat beschwert, weil sie sich u.a. an Zeichnungen aus dem nationalsozialistischen „Stürmer“ erinnert fühlten.


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